Stiften & Spenden

Was Sie wissen sollten

 

Die Bürgerstiftung wurde als gemeinnützig anerkannt und somit dürfen wir Ihnen steuerliche Bestätigungen geben. Zustiftungen sind im Rahmen steuerlicher Grenzen auch abzugsfähig.



Wir legen das Grundstockvermögen entsprechend unserer Richtlinien an. Die Satzung und das Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein geben uns den Rahmen vor. Unsere Arbeit wird mehrfach kontrolliert: Durch unser Stiftungskuratorium, das Finanzamt und die Stiftungsaufsicht.