Stiften & Spenden
Was Sie wissen sollten
Wir legen das Grundstockvermögen entsprechend unserer Richtlinien an. Die Satzung und das Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein geben uns den Rahmen vor. Unsere Arbeit wird mehrfach kontrolliert: Durch unser Stiftungskuratorium, das Finanzamt und die Stiftungsaufsicht.