Unterstützen Sie Ihre Region

Ihre Spende macht den Unterschied im Nortorfer Land

Die Bürgerstiftung Nortorfer Land ist eine durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes als gemeinnützig und mildtätig anerkannte Stiftung. Alle Zuwendungen fließen direkt und ausschließlich in die Erfüllung unserer Satzungszwecke im Nortorfer Land. Ob zur Förderung von Jugend-, Bildung- und Kulturprojekten, zum Naturschutz oder zur unbürokratischen Einzelfallhilfe für unverschuldet in Not geratene Mitbürgerinnen und Mitbürger – Ihre Unterstützung wirkt genau dort, wo sie gebraucht wird. 

 

Ihre Möglichkeiten zur Unterstützung:

1. Freie Spende

Freie Spenden werden von uns zeitnah für aktuelle Projekte und Förderanträge im Sinne unserer Satzungszwecke eingesetzt (z.B. für die Finanzierung von Schul- und Jugendprojekten, Förderung lokaler Kulturveranstaltungen, Naturschutzmaßnahmen). 

 

2. Zweckgebundene Spende

Möchten Sie ein ganz bestimmtes Themenfeld unterstützen? Sie können im Verwendungszweck gezielt angeben, wofür Ihre Spende eingesetzt werden soll

 

3. Zustiftung

Bei einer Zustiftung fließt Ihr Geldbetrag direkt in das Grundstockvermögen der Stiftung. Der Kapitalbetrag bleibt dauerhaft erhalten und nur die daraus erwirtschafteten Erträge werden für die Satzungszwecke vergeben. Eine Zustiftung wirkt somit über Generationen hinweg. 

Unser Spendenkonto

 

Bürgerstiftung Nortorfer Land

VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG

IBAN: DE08 2176 2550 0001 8918 98 

BIC: GENODEF1HUM

 

 



Stiften ist nicht gleich stiften

Es gibt neben der gängigen Spende noch weitere Möglichkeiten Gutes zu tun. Unterstützen Sie unsere Vorhaben, indem Sie durch eine Zustiftung unser Grundstockvermögen vergrößern. Dieses bleibt dauerhaft erhalten. Nur die Erträge hieraus dürfen für die Förderung von Jugend, Bildung, Kunst und Kultur usw. verwendet werden.

 

Partnerschaftsfonds sind eine besondere Form der Zustiftung in das Grundstockvermögen unserer Bürgerstiftung. Ab 10.000 Euro können Sie konkrete Zwecke für die Verwendung der Erträgnisse aus dem Partnerschaftsfonds benennen und einen Namenszusatz wählen.

 

Bei Treuhandstiftungen gründen Sie Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung. Dieses ist ab einem Betrag von 25.000 Euro möglich.

 

Mit einer letztwilligen Zuwendung können Sie unsere Bürgerstiftung testamentarisch zum Beispiel als Vermächtnisnehmerin benennen. Wir tragen dann dafür Sorge, dass gemeinnützige Zwecke, die Ihnen wichtig sind, dauernd und nachhaltig weiter verfolgt werden.



Stiften Sie Zeit und Ideen

 

Wir brauchen nicht nur Geldspender oder -stifter, sondern auch Menschen, die ihre Zeit für ihre Region einsetzen wollen. Eine Bürgerstiftung wird nur dann wirklich zum Leben erweckt, wenn sie von vielen getragen wird, die sich engagieren wollen.

 

Die Bürgerstiftung möchte auch eigene Projekte ins Leben rufen und bittet hiefür um Ihre Hilfe. Wir wollen uns unter anderem in der Öffentlichkeit präsentieren und die Idee der Bürgerstiftung vorstellen, zum Beispiel auf örtlichen Messen oder Ehrenamtstagen. Helfen Sie uns bei der Einwerbung von Spenden und Zustiftungen.



Vielleicht haben Sie auch selbst Projektideen, die Sie gern verwirklichen möchten, aber Ihnen fehlen Mitstreiter und finanzielle Rahmenbedingungen? Möglicherweise können wir unter dem Dach der Bürgerstiftung Nortorfer Land diese Projekte anschieben und nachhaltig verwirklichen.

 

Sprechen Sie unsere Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder an! Wir freuen uns auf Ihren Beitrag, ob als Geld-, Zeit- oder Ideenstifter.